AGB und Mietbedingungen der BK Gerätevermietung

§ 1 Allgemeines
Die Vermietung von Maschinen, Geräten, Anhängern, Werkzeugen und Partyausstattungen (nachfolgend Mietgegenstand genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen, sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn BK Gerätevermietung die Vermietung vorbehaltlos ausführt. Durch die Bestellung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an. Telefonische oder mündliche Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksamer Vertragsgegenstand. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Bei der Anmietung ist von dem Mieter ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

 

§ 2 Mietsache
Die Mietsache wurde dem Mieter in voll funktionsfähigem, unbeschädigtem, vollgetanktem und in gereinigtem Zustand, inkl. Bedienungsanleitung übergeben. Die Handhabung wurde erklärt und auf die Sicherheitsbestimmungen wurde hingewiesen. Dieses wird mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen neuwertigen Mietgegenstand, dieser wird in dem Zustand überlassen, wie er zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist. Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.

§ 3 Mietpreis / Kaution
Es gelten die in unseren Geschäftsräumen ausliegenden und im Internet veröffentlichten Preislisten. Der Vermieter ist berechtigt, vor Mitnahme der Mietobjekte eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu verlangen. Je nach Gerätetyp wird eine zuzügliche individuelle Mietkaution festgelegt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Der vereinbarte Mietzins fällt auch dann an, wenn die maximale Mietzeit nicht vollumfänglich ausgenutzt wird. Verbrauchsmaterialien wie Diamantscheiben, Bohrer etc. gehören nicht zum Mietumfang.

 

§ 4 Auftragsänderung
Abweichungen von der vereinbarten Mietzeit sind dem Vermieter persönlich vom Mieter anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung hat der Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Gibt der Mieter das Gerät erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann für jeden weiteren Tag der Mietdauerüberschreitung eine volle Tagesmiete berechnet werden. Im Falle einer Mietdauerüberschreitung haftet der Mieter darüber hinaus für auftretende
Nachteile und Ausfallschäden des Vermieters.

§ 5 Einsatz des Mietgerätes
Die Geräte dürfen seitens des Mieters nur von eingewiesenen Personen sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften betrieben werden. Der Mieter hat von den Sicherheitsvorschriften und Gefahrenhinweisen Kenntnis erlangt. Der Mieter erklärt ausdrücklich den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in sorgfältiger und schonender Art und Weise zu gebrauchen und es vor Überbeanspruchung zu schützen. Der Mietgegenstand darf nur mit zugelassenen Betriebsstoffen (Kraftstoffe, Wasser, Öle, Fette etc.) betrieben werden. Eine Verbringung der Mietsache an einen anderen  Einsatzort als den vertraglich vereinbarten, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 6 Gerätemangel/Haftung
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, z.B. wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere ein Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes, oder wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der  Geräte vom Vormieter. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietsache stehen. Der Vermieter haftet für den funktionsfähigen Zustand der Mietsache bei Übergabe. Schäden, die nach der Übergabe an der Mietsache auftreten und die technische Funktionsfähigkeit sowie den Gebrauch der Mietsache einschränken, sind unverzüglich vom Mieter gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der weitere Gebrauch der Mietsache ist unverzüglich zu unterlassen. Eine Haftung für Folgeschäden wegen des Ausfalls übernimmt der Vermieter nicht, jedoch stellt er nach seiner Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch eine unsachgemäße Bedienung und/oder Einsatz entstehen. Er hat dem Vermieter die daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

§ 7 Rückgabe
Der Mieter hat den Mietgegenstand ohne Schäden und Mängel funktionsfähig und gereinigt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt am Abholungsort zurückzugeben. Wird der Mietgegenstand in diesem Zustand nicht zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, die Mängel zu beseitigen, die Reinigung durchzuführen und dem Mieter die Zeit der Instandsetzung und Reinigung zu berechnen. (Der Stundensatz für Reinigungen beträgt zurzeit 150,00 €).
Den Umfang der vom Mieter zu vertretenen Mängel und Beschädigungen hat der Vermieter dem Mieter mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben.
Die Reparaturkosten bzw. Kosten für eine Neuanschaffung des Mietgegenstandes, sind nach Behebung des Mangels bzw. nach Feststellung der Unbehebbarkeit des Mangels sofort fällig. Der Vermieter hat den Mieter hierüber schriftlich zu informieren.

§ 8 Verlust / Bruch
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle oder Bruch der Maschine etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Verluste durch Diebstahl oder Raub sind von dem Mieter unverzüglich der zuständigen  Polizeibehörde mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen.

§ 9 Versicherung
Optional können alle Geräte gegen  Bruch versichert werden. Bei Maschinen ohne Stundenzähler kann, bei Maschinen mit Stundenzähler muss eine  Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Die Mietgeräte sind nur dann versichert, wenn der Mieter die Geräteversicherung ausdrücklich bestellt hat und die Versicherung sowie die Versicherungsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages sind. Wird die optionale Versicherung nicht gebucht, so haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese liegen dem Mietvertrag bei.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Ein Zugriff zur Sicherstellung und Abholung der Geräte ist jeder Zeit zu gewährleisten.

 

Zusatzbedingungen für Geschirr und Besteck

 

Mietpreis
Der Mietpreis eines Artikels gilt für die Benutzung an 3 Tagen (1 Mieteinheit = 3 Tage). Wenn gemietete Artikel nicht termingerecht zurückgegeben werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe um jeweils 1 Mieteinheit. Werden Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben, gilt dennoch der vereinbarte Mietpreis.

Reinigung
Teller und Besteck kann nach Rückgabe auch von uns gereinigt werden, hierfür berechnen wir einen Reinigungspreis in Höhe des Verleihpreises. Grobe Speisereste sind vor der Rückgabe auf jeden Fall zu entsorgen. Für extrem verschmutzte Artikel behalten wir uns eine Nachberechnung vor. Alle anderen Artikel sind sauber und ordnungsgemäß gereinigt zurück zu geben, auch hier behalten wir uns bei Nichteinhaltung eine Nachberechnung vor.

Beschädigungen, Bruch- und Fehlmengen
Die Rücknahme erfolgt immer unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen sind erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess möglich. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Wir behalten uns vor, die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.

Stornierung
Der Mieter hat das Recht, bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn den Mietvertrag schriftlich zu stornieren. Bei nicht fristgerechter Kündigung wird der komplette, vertraglich  vereinbarte Mietpreis fällig, es sei denn, die entsprechenden Artikel können anderweitig vermietet werden.
Die Abgabemenge bei Geschirr und Besteck erfolgt immer in 10er-Einheiten.

Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand Fulda.

Techmonta GmbH
Geschäftsinhaber: Sebastian Przybylski
Dorfstr. 6 · 36103 Flieden

Telefon 0661 965 964 96

info@techmonta.eu
www.bk-geraeteverleih.de

Ust.-Id.-Nr.: DE 265906119